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   OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03   

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https://dejure.org/2003,12218
OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03 (https://dejure.org/2003,12218)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.10.2003 - 11 U 25/03 (https://dejure.org/2003,12218)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 11 U 25/03 (https://dejure.org/2003,12218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    TKG § 12 § 89; UWG § 13 Abs. 5
    Unterlassungsansprüche eines Fernmeldekunden wegen der Veröffentlichung von Telekommunikationsdaten; Rechtsmissbräuchlichkeit der Inanspruchnahme mehrerer einem Konzern zugehöriger Filialen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03
    Die in § 13 Abs. 5 UWG aufgenommene Beschränkung verwehrt nach ihrem Wortlaut jedem Unterlassungsgläubiger im Falle des Missbrauchs die Geltendmachung seines Anspruchs (BGHZ 144, 165 ff.).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03
    Die Annahme eines Missbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Gesamtumstände (BGH a.a.O.; BGHZ 149, 371 ff.).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 23 U 140/01

    Telekommunikationsdienstleister: Strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03
    Insbesondere sei die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 12. Dezember 2001 (NJW 2002, 1277 ff.) auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
  • BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1831/00

    Untersagung des Weitervertriebs einer CD-Rom mit personenbezogenen Daten des

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03
    Die Streithelferin der Klägerin verweist auf die vom Bundesverfassungsgericht erlassene einstweilige Anordnung in dem Verfahren 1 BvR 1831/00 (Kopie Bd. V, Bl. 848 ff. d. A.) des Herrn K.
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 161/02

    Bestimmung der Verantwortlichkeit für die Verletzung eines Namensrechts durch

    Auszug aus OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03
    Die Streithelferin der Beklagten verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2003 - 20 U 161/02 (Kopie Bd. V, Bl. 966 d. A.) Lege man die dort entwickelten Grundsätze zugrunde, so ergebe sich, dass eine Störerhaftung seitens der Beklagten gerade nicht gegeben sei.
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