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OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
TKG § 12 § 89; UWG § 13 Abs. 5
Unterlassungsansprüche eines Fernmeldekunden wegen der Veröffentlichung von Telekommunikationsdaten; Rechtsmissbräuchlichkeit der Inanspruchnahme mehrerer einem Konzern zugehöriger Filialen
Verfahrensgang
- LG Hannover, 10.12.2002 - 21 O 1/02
- OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03
Die in § 13 Abs. 5 UWG aufgenommene Beschränkung verwehrt nach ihrem Wortlaut jedem Unterlassungsgläubiger im Falle des Missbrauchs die Geltendmachung seines Anspruchs (BGHZ 144, 165 ff.). - BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99
Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung
Auszug aus OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03
Die Annahme eines Missbrauchs erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Gesamtumstände (…BGH a.a.O.; BGHZ 149, 371 ff.). - OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 23 U 140/01
Telekommunikationsdienstleister: Strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen …
Auszug aus OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03
Insbesondere sei die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 12. Dezember 2001 (NJW 2002, 1277 ff.) auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar. - BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1831/00
Untersagung des Weitervertriebs einer CD-Rom mit personenbezogenen Daten des …
Auszug aus OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03
Die Streithelferin der Klägerin verweist auf die vom Bundesverfassungsgericht erlassene einstweilige Anordnung in dem Verfahren 1 BvR 1831/00 (Kopie Bd. V, Bl. 848 ff. d. A.) des Herrn K. - OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 161/02
Bestimmung der Verantwortlichkeit für die Verletzung eines Namensrechts durch …
Auszug aus OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 25/03
Die Streithelferin der Beklagten verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2003 - 20 U 161/02 (Kopie Bd. V, Bl. 966 d. A.) Lege man die dort entwickelten Grundsätze zugrunde, so ergebe sich, dass eine Störerhaftung seitens der Beklagten gerade nicht gegeben sei.